Familienrecht
Das Familienrecht verknüpft sehr emotionale und persönliche Fragen mit rechtlich komplizierten Regelungen und ist daher zum einen interessant, zum anderen aber auch komplex und umfassend.
Es enthält Vorschriften über das Eingehen von Ehen und Lebenspartnerschaften, deren Scheidung oder Aufhebung, die allgemeinen Rechtswirkungen der Ehe und das eheliche Güterrecht.
Auch die Fragen zum Unterhalt und Versorgungsausgleich sind gesetzlich geregelt.
Sogar die Zeit vor der Ehe ist rechtlich normiert; über den rechtlichen Status der eheähnlichen Gemeinschaft und das Verlöbnis sind Bestimmungen enthalten.
Weiterhin werden zum Familienrecht die Vorschriften über die Abstammung und die wechselseitige Unterhaltspflicht von Verwandten (z.B.: Elternunterhalt), über Rechte und Pflichten zwischen Eltern und Kindern (z.B. Umgangsrecht) und über die Adoption, zusammengefasst.
Bei Streitigkeiten beziehungsweise Unstimmigkeiten in Bezug auf Familiensachen entscheiden das Familiengericht. Das materielle Familienrecht ist in Deutschland im Wesentlichen im gleichnamigen vierten Buch des BGB. (§§ 1297 – 1921 BGB) enthalten.
Für gerichtliche Verfahren sind in der Zivilprozessordnung (ZPO) und im Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit (FamFG), spezielle Vorschriften enthalten.
Bedeutung für das Kindesunterhaltsrecht haben daneben die Düsseldorfer Tabelle und das Unterhaltsvorschussgesetz.
An Paragraphen mangelt es demnach im Familienrecht nicht. Es kommt jedoch gerade hier darauf an, Emotionen Recht gleichermaßen im Blick zu halten.
Auch in einer emotionalen „Ausnahmesituation“ sollte man auf Basis einer guten rechtlichen Beratung vorausschauende und wirtschaftlich abgestimmte Entscheidungen treffen können. Hierbei ist ein erstes Beratungsgespräch beim Fachanwalt immer hilfreich.
Fortbildung des Fachanwalts für Familienrecht
Pflicht und Kür für jeden Fachanwalt
Für jeden Anwalt sollte es selbstverständlich sein, sich durch Fortbildungen auf dem Stand des geltenden Rechts zu halten.
Viele Kollegen versäumen dies jedoch und bringen damit ihre Mandanten in Gefahr, Prozesse zu verlieren und Kosten zu tragen.
Alle Fachanwälte sind aufgrund § 15 der Fachanwaltsordnung verpflichtet im Jahr mindestens für fünfzehn Stunden an Fortbildungsveranstaltungen für ihr spezielles Rechtsgebiet teilzunehmen. Dies stellt ein absolutes Mindestmaß dar, welches durch die entsprechenden Rechtsanwaltskammer kontrolliert wird. Zusätzliche Fortbildungen neben denen, die für die Führung des Fachanwaltstitels erfolgen, absolviere ich regelmäßig.
Berufserfahrung als solche ist noch kein Garant für einen guten Anwalt.
Wer etwas bereits 30 Jahre lang falsch macht, hat eben auch „Berufserfahrung“.
Man lernt nie aus.
- Fortbildungen 2022
- “komplexe Bearbeitung bei Trennung und Scheidung“ Cornelia Herrmann, Fachanwältin für Familienrecht, Mediatorin
Rechtsanwaltskammer Hamm, Onlineseminar 11.04.2022 - “hocheskalierte Trennungs- und Scheidungsfälle – Prävention und Bearbeitungshilfen“ Sabine Langhirt, Fachanwältin für Familienrecht, Mediatorin
Deutsche Anwalt Akademie, Düsseldorf 23.06.2022 - “Unterhalt und Sozialhilfe, Anspruchsübergang auf den Sozialhilfeträger“ Wolfram Hußmann, Rechtsanwalt
Rechtsanwaltskammer Hamm, Hamm 22.08.2022 - “steuer(straf-)rechtliche Aspekte im Familienrecht“ Urlich Spieker, Rechtsanwalt und Notar
Rechtsanwaltskammer Hamm, Hamm 21.10.2022 - “Familienrecht kompakt“ Frank Götschke, Richter am OLG Brandenburg; Cornelia Herrmann, Fachanwältin für Familienrecht, Bochum
Deutsches Anwaltsinstitut, Potsdam, 11.11.2022 - “Das Wechselmodell im Umgangsrecht – rechtliche und psychologische Aspekte“ Sonja Rediger, Rechtsanwältin und Mediatorin; Wolfgang Brauckmann, Mediator, Gestalt- und Paartherapeut
Anwaltskammer Hamm, Hamm, 02.12.2022
- Fortbildungen 2021
- “Verlorener Unterhalt: Strategien zur Vermeidung von Überzahlungen – Minenfeld Ordnungsgeld“ Dr. Matthias Grandel, Fachanwalt für Familienrecht, Augsburg
Deutsches Anwaltsinstitut, Bochum 26.03.2021 - “Schnittstellen Familienrecht und Strafrecht“ Dr. Alexander Betz, Fachanwalt für Strafrecht, München
Deutsches Anwaltsinstitut, Frankfurt am Main 30.04.2021 - “Familienrecht kompakt 2021“ Frank Götsche, Richter am OLG Brandenburg und Werner Reinken, Vors. Richter am OLG Hamm a.D.
Deutsches Anwaltsinstitut, Potsdam 05.11.2021
- Fortbildungen 2020
- “Teilungsversteigerung des Familienheims Chancen und Risiken” Dipl. Rechtspflegerin Sandra Pesch und Bürovorsteher Dieter Schüll
Deutsches Anwaltsinstitut, Bochum 21.08.2020 - “Schnittstellen zwischen Arbeits- und Familienrecht” Dr. Andrea Wassermeyer, LL.M. Fachanwältin für Familienrecht, Fachanwältin für Arbeitsrecht
Rechtsanwaltskammer Hamm 02.09.2020 - “Von der Trennung bis zur Scheidung – rechtliche Auswirkungen in einzelnen Zeitabschnitten, Hinweise zu Risiken und tatktischen Überlegungen für die anwaltlichen Praxis” Dr. Wolfram Viefhues, aufsichtführender Richter am AG Oberhausen a.D.
Rechtsanwaltskammer Hamm 18.09.2020 - “Feinheiten der Unternehmensbewertung: richtiger Beweisbeschluss – typische Bewertungsfehler – Mustergutachten“ Ballhorn, Steuerberater; Dipl.-Kfm. König, Steuerberater
Deutsches Anwaltsinstitut, Bochum 07.10.2020
- Fortbildungen 2019
- „Fingiertes Einkommen und geldwerte Vorteile – unbare Einkommenspositionen in der Unterhaltsberechnung “ RA, Dr. KLaus Erfmeyer
Rechtsanwaltskammer Hamm 01.03.2019 - „Scheidung und Steuern“ RA und Steuerberater, Dr. Hartmut Klein Dozent an der Bundesfinanzakademie im Bundesministerium der Finanzen a.D.
Deutsches Anwaltsinstitut 08.05.2019 - „Grundlagen und aktuelle Probleme im internationalen Familienrecht“ Prof. Dr. Ansgar Staudinger
Rechtsanwaltskammer Hamm 17.06.2019 - „Schnittstellen zwischen Familienrecht und Strafrecht“ Fachanwalt für Familien- und Strafrecht Michael K. Wolff
Eiden Seminare Düsseldorf 29.06.2019 - „Spezialfragen des Vermögensrechts“ Richter am OLG Brandenburg Götsche
SEMINAR Zircel Essen 27.09.2019 - „Zwangs- und Teilungsversteigerung von Immobilien“ Rechtsanwalt Wolfgang Barchewitz, Köln
Zorn Seminare Essen 15.11.2019 - „Verfahrenstaktik und Fehlervermeidung im Güterrecht, Unterhaltsrecht und Versorgungsausgleich“ Rechtsanwalt Harald Schulze
Rechtsanwaltskammer Hamm 23.11.2019 - „Unterhalt mit System und Kalkül“ Fachanwältin für Familienrecht Cornelia Herrman, Bochum
Deutsches Anwaltsinstitut, Frankfurt 27.11.2019 - „Steuerfragen in der familienrechtlichen Mandatsbearbeitung“ Dipl. Finanzwirt, Fachanwalt für Familienrecht und Lehrbeauftragter der WWU Münster, Dr. Petre Becker
Deutsches Anwaltsinstitut, Bochum 03.12.2019
- Fortbildungen 2018
- „Premiumfragen zum Versorgungsausgleich, Verfahrens- und Unterhaltsrecht “ RA und Fachanwalt f. Familienrecht, Rolf Schlünder
Seminarzirkel, Hannover, 16.03.2018 - „Trennungs- und Scheidungsfolgenvereinbarungen erfolgreich gestalten – Mediation und meditative Elemente als Tool für den Parteianwalt“ RAin und Mediatorin, Dr. Ulrike Rüssel
DAI Düsseldorf, 17.04.2018 - „DS-GVO – Datenschutz in der Mandatsbearbeitung des Rechtsanwalts“ DR. S Meyer, LL.M.
Rechtsanwaltskammer Hamm 24.05.2018 - „Eheverträge und Scheidungsvereinbarungen“ Dieter Büte. VRiOLG i.R.
SeminarZirkel Essen, 09.11.2018 - „Update Familienverfahrensrecht – aktuelle Rechtsprechung und Fragen des FamFG mit Schwerpunkt Rechtsmittelrecht “ Christian Feskorn, Vors. Richter am Kammergericht, Berlin
DAI Bochum, 20.11.2018 - „Aktuelle Rechtsprechung und Entwicklung in Kindschaftsverfahren“ Dr. Petra Pheiler-Cox, Richterin am Amtsgericht Münster
DAI Bochum, 27.11.2018
- Fortbildungen 2017
- „Der Rosenkrieg geht weiter“ RA, VRiOLG a.D. Büte zu Trennung, Scheidung, Unterhalt
Rechtsanwaltskammer Hamm 25.01.2017 - „Die wirtschaftliche Entflechtung von Eheleuten“ VRiOLG a.D. Reinken
Deutsches Anwaltsinstitut e.V. Bochum 02.03.2017 - “ „Ich kann nicht arbeiten“ – was Familien- und Sozialrecht dazu sagen “
Deutsches Anwaltsinstitut e.V., Köln 30.03.2017 - „Update zum gesamten Unterhaltsrecht mit aktueller Rechtsprechung des BGH und der Obergerichte“
Rechtsanwaltskammer Hamm 14.06.2017 - „Aktuelle Entwicklungen im Versorgungsausgleich“
Rechtsanwaltskammer Hamm 02.09.2017 - „Bankkonten, Immobilien und weitere Vermögenswerte bei Trennung und Scheidung – Schnittstellen zwischen Familienrecht und Bank- u. Kapitalrecht “
Rechtsanwaltskammer Hamm 06.10.2017 - „Familien- und Verfahrensrecht 2017“
Rechtsanwaltskammer Hamm 10.10.2017 - „Scheidung und Trennung im erbrechtlichen Mandat“
Deutsches Anwaltsinstitut e.V. Heusenstamm, 05.12.2017
- Fortbildungen 2016
- Miteigentum und Schulden in der Ehe
Deutsche Anwalt Akademie 12.02.2016 - Eheverträge prüfen und gestallten
Rechtsanwaltskammer Hamm 01.04.2016 - Fingiertes Einkommen, geldwerter Vorteil im Unterhaltsrecht
Rechtsanwaltskammer Hamm 22.04.2016 - Zusammenveranlagung, Steuerklassenwahl, begrenztes Realsplitting
Rechtsanwaltskammer Hamm 26.08.2016 - Geschiedenenunterhalt
Rechtsanwaltskammer Hamm 09.09.2016 - Digitale Aktenführung – effektive Kanzleorganisation für den elektronischen Rechtsverkehr
Deutsches Anwaltsinstitut Bochum 21.09.2016 - Bewertungen im Familienrecht
Deutsches Anwaltsinstitut Bochum 02.11.2016
- Fortbildungen 2015
- Die Immobilie in der familienrechtlichen Auseinandersetzung
Seminar Zirkel 04.03.2015 - Intensivkurs Familienverfahrensgesetz
Deutsches Anwaltsinstitut 07.03.2015 - Abänderungsfälle im Unterhaltsrecht
Deutsches Anwaltsinstitut 25.03.2015 - Familienrecht und Kosten
Deutsches Anwaltsinstitut 22.04.2015 - Abwehrstrategien beim Unterhaltsrecht
Deutsche Anwalt Akademie 26.06.2015 - Bedarf und Bedürftigkeit, Befristung und Begrenzung
Rechtsanwaltskammer Hamm 28.08.2015 - Taktik in Ehe- und Familiensachen
Rechtsanwaltskammer Hamm 17.10.2015 - Familien- und Verfahrensrecht
Rechtsanwaltskammer Hamm 30.10.2015 - wirtschaftliche Entflechtung von Ehegatten
Deutsches Anwaltsinstitut 10.11.2015 - Geschiedenenunterhalt und dessen Begrenzung
Rechtsanwaltskammer Hamm 14.11.2015 - Das Kind bei Trennung und Scheidung
Rechtsanwaltskammer Hamm 18.12.2015
- Fortbildungen 2014
- Schnittstellen zwischen Arbeits- und Familienrecht
Rechtsanwaltskammer Hamm 27.06.2014 - Gesellschafter, Gesellschaften und Gesellschaftsbeteiligungen im Unterhaltsrecht und im Recht der Vermögensauseinandersetzung von Ehegatten
Rechtsanwaltskammer Hamm 04.07.2014 - Familien- und Verfahrensrecht
Rechtsanwaltskammer Hamm 31.10.2014 - Sorge- und Umgangsrecht
Rechtsanwaltskammer Hamm 19.12.2014
- Fortbildungen 2013
- Taktik im familienrechtlichen Verfahren
DAI (Deutsches Anwaltsinstitut) 16.02.2013 - einstweiliger Rechtsschutz und Vollstreckung in Familiensachen
Verlag Dr. Otto Schmidt Köln 08.03.2013 - Verwandtenunterhalt
Rechtsanwaltskammer Hamm 14.06.2013 - Geschiedenenunterhalt – von der Anspruchsgrundlage bis zur zeitlichen Begrenzung
Rechtsanwaltskammer Hamm 07.09.2013 - Versorgungsausgleich – Mandanten effektiv beraten – Vereinbarungen sinnvoll und rechtssicher schließen
DAI (Deutsches Anwaltsinstitut) 12.10.2013
Erstberatung
In einem Erstberatungsgespräch werde ich Ihnen die rechtlichen Möglichkeiten in Ihrer ganz persönlichen Situation aufzeigen, Verfahrensvorschläge unterbreiten und das Kostenrisiko für eine außergerichtliche Vertretung und einen möglicherweise notwendigen Rechtsstreit genau errechnen.
So haben Sie die Möglichkeit, bewusst zu entscheiden, wie Sie in Ihrer Angelegenheit vorgehen wollen.
Für eine erste Beratung sind die Gebühren zwischen dem Fachanwalt und dem Mandanten zu vereinbaren.
In meiner Kanzlei kostet eine erste Beratung im zeitlichen Rahmen bis zu einer Stunde 150,00 € brutto.
Hinweis:
Gemäß § 34 Abs. 1 Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) kann die Gebühr für ein erstes anwaltliches Beratungsgespräch mit bis zu 190,- € netto (226,10 € inkl. Mehrwertsteuer) abgerechnet werden.
Übrigens:
Die Kosten der Erstberatung werden für den Fall, dass ein Mandat innerhalb eines halben Jahres nach der Beratung erteilt wird, voll auf die dann entstehenden weiteren Gebühren angerechnet.
Vereinbaren Sie am besten gleich einen Erstberatungstermin unter 0231 – 950 960 5 oder fragen Sie einen Termin per E-Mail an unter sekretariat@anwalt-in-do.de
Das Erstberatungsgespräch biete ich aufgrund des CORONA Virus und der hiergegen empfohlenen Vorsichtsmaßnahmen auch telefonisch an.
Hierzu wollen Sie bitte
–> telefonisch (0231-9509605) einen Gesprächstermin mit meiner Kanzlei vereinbaren und
–> VOR dem Termin eine Kopie Ihres Personalausweises und die Erstberatungsinformation herunter laden und unterzeichnet an meine Kanzlei mailen (sekretariat@anwalt-in-do.de) oder faxen (0231-9509658).
Auch für diese Art des Erstberatungsgesprächs gelten die obigen Hinweise auf die enstehenden Gebühren.
Falls gewünscht, kann das Gespräch auch über SKYPE geführt werden. Sie erhalten den Skype-Namen dann nach Eingang der beschriebenen Unterlagen.
Ich würde mich freuen, wenn Sie auch dieses Angebot zur Information nutzen.
Besuch beim Anwalt
für viele Rechtssuchende ist der Besuch beim Anwalt „das erste mal“
Scheuen Sie den rechtzeitigen Gang zum Fachanwalt nicht. Es ist keine „Schwellenangst“ angebracht.
Sie müssen nicht befürchten, nicht verstanden zu werden oder mich nicht zu verstehen, weil ich eine „Geheimsprache“ spreche, mit Fachbegriffen um mich werfe und „wohlfeile Worte“ benutze.
Ich spreche Ihre Sprache, höre aufmerksam zu und erkläre rechtliche Zusammenhänge so, dass auch der, der sich nicht täglich mit diesen Themen auseinandersetzt, mitreden kann.
Zum guten Gelingen eines jeden Termins beim Fachanwalt kann auch der Mandant, also Sie selbst, beitragen.
Hier einige Tipps, wie jede Angelegenheit schnell und effizient erledigt und das Gespräch beim Fachanwalt zum Vergnügen werden kann.
Tipp 1: Bereiten Sie das erste Gespräch vor
Nehmen Sie mit uns Kontakt auf!
Schildern Sie schon beim ersten Anruf / der Vereinbarung eines Besprechungstermins unseren Rechtsanwaltsfachangestellten, Frau Leonhardt, Sabasch oder Langer, was Ihr Problem / Ihre Frage an uns ist. So kann der Termin auch von mir vorbereitet werden und ich kann Ihnen gegebenen Falls durch Rückruf mitteilen, welche Unterlagen oder Informationen für den Termin benötigt werden.
Tipp 2: Sprechen Sie im Termin alle wichtigen Dinge an
Sie können nicht nur, Sie sollten mit mir in Ihrer familienrechtlichen Angelegenheit von Anfang an ganz offen reden.
Es wäre schädlich, wenn Sie mir Umstände, die auch nur eventuell mit Ihrem Problem zu tun haben könnten, nicht mitteilen. Erzählen Sie so umfassend wie möglich Ihre Lage.
Ich bin es gewohnt, auch schwierige Situationen zu analysieren, das Wichtige vom Unwichtigen zu trennen, entscheidende juristische Punkte herauszukristallisieren und Ihnen Möglichkeiten für das weitere Vorgehen aufzuzeigen.
Was „passiert“ ist, wissen nur Sie!
Was „zu tun“ ist schlage ich Ihnen vor.
→ nehmen Sie alle Unterlagen mit, die mit Ihrem Fall zusammenhängen können
→ notieren Sie sich einige Stichworte über Ihre Situation, Ihr Problem und Ihr Anliegen
Ein kleine Hilfe zur Vorbereitung auf das erste Gespräch bietet Ihnen auch meine Checkliste. Bringen Sie diese doch ausgefüllt zum Besprechungstermin als Gedankenstütze mit!
Tipp 3: Bleiben Sie mit Ihrem Fachanwalt in Kontakt
Wir werden Sie von uns aus über den Fortgang der Sache informieren und Ihnen von allen wichtigen Schreiben, die für Sie gefertigt oder entgegengenommen wurden, Kopien zuschicken.
Aber auch Sie sollten uns über alle sich ergebenden Änderungen und Ihnen zugehende Schreiben informieren. Gibt es Fragen von unserer Seite aus, bitten wir Sie diese im eigenen Interesse umgehend zu beantworten. Noch erforderliche Unterlagen sollten Sie unverzüglich an uns weiterleiten.
Für den Fall, dass Sie sich über etwas im Unklaren sind, fragen Sie gerne telefonisch nach!
Die meisten Fragen – wie zum Beispiel, ob neue Post vorliegt, ob Schreiben gefertigt wurden, Termine anstehen oder ähnliches – können Ihnen am besten von unsere Rechtsanwaltsfachangestellten Frau Leonhardt, Sabasch oder Langer beantwortet werden.
Für inhaltliche Fragen stehe ich Ihnen gerne auch per Rückruf zu Verfügung.
Verschwiegenheit
Aus §§ 43a Abs. 2 S. 1, S. 2 BRAO und § 2 Abs. 1 und Abs. 2 BORA ergibt sich, dass die Pflicht sich „auf alles, was ihm (dem Anwalt) in Ausübung seines Berufes bekannt geworden ist“ bezieht.
Die Pflicht besteht gegenüber jedermann , d. h. auch für den Fall, dass ein Anwalt als Zeuge auftreten soll oder bei ihm eine Beschlagnahmung oder eine steuerliche Betriebsprüfung durchgeführt werden soll. Die Pflicht bezieht sich nach § 43a Abs. 3 S. 3 BRAO nicht auf offenkundige oder bedeutungslose Tatsachen . Da die Abgrenzung sehr schwierig ist, wird sich der Anwalt im Zweifel für die Geheimhaltung entscheiden. Die Pflicht endet wegen § 2 Abs. 2 BORA nicht nach Beendigung des Mandats, sondern besteht für immer fort, sogar nach dem Tod des Mandanten (§ 203 Abs. 4 StGB). Eine mutmaßliche Entbindung beim Tod des Mandanten ist trotz des Grundsatzes möglich, dass das Schweigerecht über den Tod des Mandanten hinaus gilt und nicht auf die Erben übergeht. Die Schweigepflicht entfällt nur in den in § 2 Abs. 3 BORA genannten Fällen oder bei einer höchstpersönlichen Entbindungserklärung des Mandanten.
Aus der Pflicht zur Verschwiegenheit ergibt sich für Anwälte ein Recht zur Verschwiegenheit, das vor allem durch § 53 Abs. 1 Nr. 3 StPO (Zeugnisverweigerungsrecht) und § 97 StPO (Beschlagnahmeverbot) geschützt wird. (Auszug aus dem Vorwort der 3. Auflage des Buchs „Berufs- und Vergütungsrecht für die Anwaltschaft“, herausgegeben von der RAK Stuttgart.)
Sie sehen also, Ihre Angelegenheit ist beim Anwalt in absolut vertraulichen Händen!
Erklärvideos
häufig gestellt Fragen rund um das Familienrecht werden hier in kurzen Videos erläutert
Werte Kolleginnen, werte Kollegen,
falls es Sie in Gebiete Deutschlands außerhalb Dortmunds verschlagen hat und Sie mich für eine Terminsvertretung ansprechen wollen, klären Sie bitte meine terminliche Verfügbarkeit entweder direkt telefonisch unter 0231 – 950 960 5 oder per e-mail info@ra-rupprecht.de.
Bitte geben Sie den ungefähren Streitwert und den Gegenstand der Angelegenheit an. In der Regel halte ich eine Gebührenteilung für angemessen.
Ein interessanter Link ist der folgende. Hier gibt es eine „Terminbörse“. Terminsvertretung.de
Nicht jeder kann alles wissen.
Verschiedene Rechtsgebiete und Rechtsfragen machen es heute für jeden Anwalt unabdingbar, sich zu spezialisieren.
Jeder Anwalt sollte also für Rechtsgebiete, die er nicht täglich bearbeitet Kooperationen mit anderen Anwälten eingehen, von denen er weiß, dass sie sich entsprechend spezialisiert haben.
Für den Ratsuchenden sind die von der Anwaltschaft eingeführten Fachanwaltschaften eine erste Orientierungsmöglichkeit.
Lieber verlässt man sich jedoch auf die Empfehlung des eigenen Anwaltes, der die persönliche und fachliche Eignung des Kollegens beurteilen kann.
In solchen Fällen nenne ich Ihnen gerne einen Anwalt meines Vertrauens.
Mit Bescheid des Präsidenten des Oberlandesgerichts Hamm vom 01.06.2001 ist Rechtsanwalt STEPHAN RUPPRECHT als Gütestelle im Sinne des § 794 Abs. 1 Nr. 1 ZPO anerkannt worden.
Da nachbarrechtlichen Streitigkeiten häufig gerade solche sind, die im täglichen Leben der Betroffenen wirklich wichtig sind, sind diese bei der Gütestelle in kompetenten Händen!
Da in den per Gesetz vorgegebenen Fällen eine Klage beim Gericht erst möglich wird, wenn nachweisbar ein „Güteversuch“ stattgefunden hat, stellt es für Anwälte einen Haftungsfall dar, wenn diese eine unzulässige Klage erheben, weil kein Schlichtungsverfahren durchgeführt wurde.