Trennung

Trennung, was nun ?

Wenn einer der Eheleute in Trennungsabsicht die Wohnung verlässt oder sich beide einig sind, dass man nicht mehr miteinander leben möchte, beginnt die Trennungsphase.

Gerade jetzt stehen die Eheleute vor den dringendsten Problemen.

Komme ich mit dem Geld aus?
Was steht mir als Trennungs- und/oder Kindesunterhalt zu?
Wie kommen die Kinder mit der Trennung zurecht?
Wann kann ich sie sehen? (Umgangsrecht)
Was wird aus der Wohnung / dem Haus?

Ein erstes Beratungsgespräch beim Fachanwalt für Familienrecht kann insbesondere in dieser Zeit der Ungewissheit Klarheit verschaffen, damit die Eheleute in Ruhe und einverständlich die anstehenden Fragen klären können.

Trennung im Rechtssinne

Zieht einer der Eheleute aus der gemeinsamen Wohnung aus, so muss es sich hierbei noch nicht um eine Trennung im Rechtssinne handeln.

Eine solche wird von den Gerichten erst dann angenommen, wenn diese räumliche Trennung auf dem möglichen Scheidungswunsch einer der Eheleute beruht.

Das Gesetz definiert daher Trennung wie folgt:

Wenn zwischen ihnen keine häusliche Gemeinschaft besteht und ein Ehegatte sie erkennbar nicht herstellen will, weil er die eheliche Lebensgemeinschaft ablehnt“, § 1567 I 1 BGB.

Auch innerhalb der Wohnung kann im Rechtssinne getrennt gelebt werden.

Die häusliche Gemeinschaft besteht auch dann nicht mehr, wenn die Ehegatten innerhalb der ehelichen Wohnung getrennt leben“, § 1567 I 2 BGB.

Im Grunde bedeutet Trennung im Rechtssinne demnach die Trennung von „Tisch und Bett, kein gemeinsames Wohnen und Wirtschaften mehr“.

Trennung und Erbrecht

TIP:
Wenn die Eheleute sich trennen, bleibt es beim gesetzlichen Erbrecht, solange nicht ein Testament erstellt oder ein Scheidungsantrag gestellt wurde und eine Scheidung ansteht.

Das bedeutet, man sollte schnell in sich gehen und prüfen, ob das eventuell bestehende Testament noch den Gegebenheiten gerecht wird.