Kindergeld

Kindergeld, eine staatliche Leistung für die Eltern.

Für minderjährige Kinder erhalten die Eltern Kindergeld. Derzeit in Höhe von 204,00 € für das erste und das zweite Kind, 210,00 € für das dritte und ab dem vierten Kind je 235,00 € monatlich. Für erwachsene Kinder erhalten die Eltern noch Kindergeld, wenn sich das Kind in schulischer oder beruflicher Ausbildung befindet.

Unter eine „berufliche Ausbildung“ in diesem Sinne fällt:

    • die Berufsausbildung für einen handwerklichen, hauswirtschaftlichen, kaufmännischen, technischen oder wissenschaftlichen Beruf
    • die Ausbildung für den öffentlichen Dienst
    • ein Studium an Uni, Fachhochschule oder Berufsakademie
    • die Erstellung einer Doktorarbeit (unter bestimmten weiteren Voraussetzungen)
    • ein gering oder nicht bezahltes Praktikum, wenn es der Vorbereitung der beruflichen Tätigkeit dient

Grundsätzlich soll das Kindergeld beiden Eltern gleichermaßen zu Gute kommen. Leben die Eltern getrennt, wird bei minderjährigen Kinder das Kindergeld auf den Unterhaltsanspruch des Kindes zur Hälfte verrechnet. Beim volljährigen Kind wird das Kindergeld voll auf dessen Anspruch verrechnet.